Strompreisentwicklung

Als 1998 der Strommarkt liberalisiert wurde, war damit das Ziel verbunden, die Strompreise dauerhaft zu senken. Ähnlich wie bei der Telekommunikation sollte auch beim Strom durch Abschaffung des Monopols zu mehr Wettbewerb führen. Doch während die Preise von Telekommunikationsleistungen um bis zu 70 Prozent sanken, sah es bei der Strompreisentwicklung um einiges anders aus. Zwar sanken die Strompreise für private Verbraucher bis zum Jahre 2000, im Anschluss kletterten diese jedoch unaufhörlich nach oben.

Starke Preissteigerungen ab dem Jahr 2000

Die Gründe für die steigenden Strompreise lagen zum einen im Konkurs verschiedener Anbieter und zum anderen durch eine Konsolidierung des Strommarktes. So schlossen sich viele regionale Stromlieferanten zu Unternehmensverbänden zusammen aus denen sich später dann die vier großen Stromversorger gebildet haben. Dazu kamen Steuererhöhungen, welche den Strompreis ebenfalls nach oben trieben. Zum einen wurde die Mehrwertsteuer erhöht und zum anderen die Ökosteuer eingeführt. Die Förderung der erneuerbaren Energien hat sich ebenfalls negativ auf die Strompreisentwicklung ausgewirkt. Musste eine Familie mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden im Jahr 2000 noch etwa 41 Euro pro Monat für den Strom bezahlen, waren dies 2010 bereits 69 Euro.

Was Verbraucher tun können

Die Liberalisierung des Strommarktes hat jedoch auch einige Vorteile. So müssen Sie die ständigen Strompreiserhöhungen nicht tatenlos hinnehmen. Durch einen Strompreisvergleich und einem anschließenden Wechsel können Sie je nach Verbrauch mehrere Hundert Euro pro Jahr einsparen. Mit einem Online-Vergleichsrechner lassen sich innerhalb weniger Augenblicke eine Vielzahl von Stromtarifen miteinander vergleichen. Dabei gestaltet sich ein Anbieterwechsel sehr einfach. Im Prinzip reicht es aus, beim neuen Anbieter ein Auftragsformular auszufüllen. Dies funktioniert in den meisten Fällen direkt online. Der gewählte Stromversorger kümmert sich dann um alle weitere Formalitäten. Hierzu gehört unter anderem auch die Kündigung des bestehenden Vertrages. Da der regionale Versorger zur Stromlieferung verpflichtet ist, kann es bei einem Wechsel zu keiner Unterbrechung der Versorgung kommen.

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